Seit 1. Oktober 2026 dürfen Unternehmen in Österreich den Kassenbon digital statt auf Papier ausgeben, zum Beispiel per QR-Code am Kassendisplay. Damit Ihre Belege nicht über E-Mails, Apps und Downloads verstreut sind, sammeln Sie sie mit BelegScan an einem Ort – kostenlos, ohne Registrierung und direkt im Browser.
BelegScan öffnen So funktioniert's
Diese Seite fasst die neue Regelung für Konsumentinnen und Konsumenten zusammen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Informationen des Bundesministeriums für Finanzen.
Der Papierbon landete in der Geldbörse. Der digitale Kassenbon landet je nach Geschäft im E-Mail-Postfach, in einer Händler-App, als PDF in den Downloads oder bleibt nur als Link im Browser. Wer später einen Beleg für Umtausch, Garantie, Spesen oder die Arbeitnehmerveranlagung braucht, muss suchen.
Öffnet der QR-Code an der Kassa nur einen Link zum Beleg, zeigt der geöffnete Beleg üblicherweise den Registrierkassen-QR-Code. Belege ohne QR-Code erfassen Sie kostenlos manuell, mit BelegScan Premium werden fotografierte Belege automatisch ausgelesen (OCR).
Doch. Unternehmen dürfen den Beleg seit 1. Oktober 2026 auch digital ausgeben, müssen aber nicht. Wenn Sie einen Papierbeleg verlangen, muss er ausgedruckt werden.
Ja. Der elektronische Beleg ist dem Papierbeleg gleichgestellt, etwa für Umtausch, Garantie oder die Spesenabrechnung. Die Belegerteilungspflicht der Unternehmen bleibt bestehen, nur die Form ist neu.
Nein. Sie können weiterhin einen Papierbeleg verlangen. Den digitalen Beleg mitzunehmen ist ein Angebot, keine Pflicht.
Nein. Mit BelegScan scannen Sie den Registrierkassen-QR-Code, egal ob er auf Papier, am Kassendisplay oder auf einem digitalen Beleg steht, und haben alle Belege an einem Ort – kostenlos und ohne Registrierung.
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