Digitaler Kassenbon ab Oktober 2026: so speichern Sie ihn

Seit 1. Oktober 2026 dürfen Unternehmen in Österreich den Kassenbon digital statt auf Papier ausgeben, zum Beispiel per QR-Code am Kassendisplay. Damit Ihre Belege nicht über E-Mails, Apps und Downloads verstreut sind, sammeln Sie sie mit BelegScan an einem Ort – kostenlos, ohne Registrierung und direkt im Browser.

BelegScan öffnen So funktioniert's

Was sich seit 1. Oktober 2026 ändert

Diese Seite fasst die neue Regelung für Konsumentinnen und Konsumenten zusammen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Informationen des Bundesministeriums für Finanzen.

Das Problem: Belege an vielen Orten

Der Papierbon landete in der Geldbörse. Der digitale Kassenbon landet je nach Geschäft im E-Mail-Postfach, in einer Händler-App, als PDF in den Downloads oder bleibt nur als Link im Browser. Wer später einen Beleg für Umtausch, Garantie, Spesen oder die Arbeitnehmerveranlagung braucht, muss suchen.

Die Lösung: alle Kassenbons in BelegScan

  1. QR-Code scannen – den Registrierkassen-QR-Code mit BelegScan scannen, egal ob er auf dem Papierbon, am Kassendisplay oder auf dem digitalen Beleg steht.
  2. Automatisch erfasst – Betrag, Datum und Unternehmen werden aus dem Code gelesen, inklusive Prüfung der Signatur, wo der Signaturanbieter das ermöglicht.
  3. Alles an einem Ort – Belege auswerten, in einer Gruppe aufteilen oder als Excel-Datei exportieren.

Öffnet der QR-Code an der Kassa nur einen Link zum Beleg, zeigt der geöffnete Beleg üblicherweise den Registrierkassen-QR-Code. Belege ohne QR-Code erfassen Sie kostenlos manuell, mit BelegScan Premium werden fotografierte Belege automatisch ausgelesen (OCR).

Häufige Fragen

Gibt es ab Oktober 2026 keinen Papierbon mehr?

Doch. Unternehmen dürfen den Beleg seit 1. Oktober 2026 auch digital ausgeben, müssen aber nicht. Wenn Sie einen Papierbeleg verlangen, muss er ausgedruckt werden.

Gilt der digitale Kassenbon gleich wie der Papierbon?

Ja. Der elektronische Beleg ist dem Papierbeleg gleichgestellt, etwa für Umtausch, Garantie oder die Spesenabrechnung. Die Belegerteilungspflicht der Unternehmen bleibt bestehen, nur die Form ist neu.

Muss ich den digitalen Kassenbon annehmen?

Nein. Sie können weiterhin einen Papierbeleg verlangen. Den digitalen Beleg mitzunehmen ist ein Angebot, keine Pflicht.

Brauche ich für jedes Geschäft eine eigene App?

Nein. Mit BelegScan scannen Sie den Registrierkassen-QR-Code, egal ob er auf Papier, am Kassendisplay oder auf einem digitalen Beleg steht, und haben alle Belege an einem Ort – kostenlos und ohne Registrierung.

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